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12 S 24/22•Landgericht Düsseldorf, 2023-09-27, 12 S 24/22
12 S 24/22Kantonsgericht27.09.2023
Entscheidungsdatum: 2023-09-27
Aktenzeichen: 12 S 24/22
ECLI: ECLI:DE:LGD:2023:0927.12S24.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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