Landgericht Düsseldorf, 2023-08-18, 38 O 192/23

38 O 192/23Kantonsgericht18.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 38 O 192/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-08-18

Aktenzeichen: 38 O 192/23

ECLI: ECLI:DE:LGD:2023:0818.38O192.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung verboten, geschäftlich handelnd

  • mit dem als Anlage K 1 vorgelegten Schreiben zu werben;

  • Kündigungsmitteilungen von Endkunden über Schnittstellen der Antragstellerin (insbesondere WBCI) einzustellen, wenn die Kündigungsmitteilung aus der Unterzeichnung des Auftragsformulars resultiert, das mit dem als Anlage K 1 vorgelegten Schreiben versandt worden ist.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird der Antragsgegnerin ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von € 250.000, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht, wobei die Ordnungshaft an ihren organschaftlichen Vertretern zu vollziehen ist.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

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