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4c O 79/22•Landgericht Düsseldorf, 2023-04-20, 4c O 79/22
4c O 79/22Kantonsgericht20.04.2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-20
Aktenzeichen: 4c O 79/22
ECLI: ECLI:DE:LGD:2023:0420.4C.O79.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4c. Zivilkammer
I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
II. Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Verfahrens und der Nebenintervention.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des gesamten aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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