Landgericht Düsseldorf, 2023-03-09, 14d O 19/21

14d O 19/21Kantonsgericht09.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 14d O 19/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-03-09

Aktenzeichen: 14d O 19/21

ECLI: ECLI:DE:LGD:2023:0309.14D.O19.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14 d. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweiligen Vollstreckungsbetrages leistet.

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