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23 O 70/22•Landgericht Düsseldorf, 2023-02-15, 23 O 70/22
23 O 70/22Kantonsgericht15.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-15
Aktenzeichen: 23 O 70/22
ECLI: ECLI:DE:LGD:2023:0215.23O70.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 96.496,43 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.05.2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 6 % und der Beklagten zu 94 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Beklagten bleibt die Ausführung ihrer Rechte im Nachverfahren vorbehalten.
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