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14c O 95/22•Landgericht Düsseldorf, 2023-01-12, 14c O 95/22
14c O 95/22Kantonsgericht12.01.2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-12
Aktenzeichen: 14c O 95/22
ECLI: ECLI:DE:LGD:2023:0112.14C.O95.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14c. Zivilkammer
I.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
II.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragstellerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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