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1 Ks 9/22•Landgericht Düsseldorf, 2023-01-10, 1 Ks 9/22
Entscheidungsdatum: 2023-01-10
Aktenzeichen: 1 Ks 9/22
ECLI: ECLI:DE:LGD:2023:0110.1KS9.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Große Strafkammer – Schwurgericht-
Die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet.
Der Beschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschrift: § 63 StGB.
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