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1 O 330/21•Landgericht Düsseldorf, 2023-01-05, 1 O 330/21
1 O 330/21Kantonsgericht05.01.2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-05
Aktenzeichen: 1 O 330/21
ECLI: ECLI:DE:LGD:2023:0105.1O330.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
Unter Klageabweisung im Übrigen wird die beklagte Partei verurteilt, an die klägerische Partei 33.371,97 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz daraus seit dem 01.02.2022 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und die Beklagte je zur Hälfte.
Das Urteil ist jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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