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38 O 144/22•Landgericht Düsseldorf, 2022-11-11, 38 O 144/22
38 O 144/22Kantonsgericht11.11.2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-11
Aktenzeichen: 38 O 144/22
ECLI: ECLI:DE:LGD:2022:1111.38O144.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen
Die einstweilige Verfügung wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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