Landgericht Düsseldorf, 2022-06-15, 12 O 199/21

12 O 199/21Kantonsgericht15.06.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 199/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-06-15

Aktenzeichen: 12 O 199/21

ECLI: ECLI:DE:LGD:2022:0615.12O199.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 5.001,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten – zu vollstrecken an den Geschäftsführern – zu unterlassen, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bei Eingabe des Suchwortes „V.“ in die Datenbanksuchmaschine der Beklagten unter www.I..org das aus den Anlagen SR 3 und 4 ersichtliche Suchergebnis aufzuzeigen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich der Unterlassungspflicht gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6.000,00 € und hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

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