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6 O 236/17•Landgericht Düsseldorf, 2022-06-10, 6 O 236/17
6 O 236/17Kantonsgericht10.06.2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-10
Aktenzeichen: 6 O 236/17
ECLI: ECLI:DE:LGD:2022:0610.6O236.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Das Vorbehaltsurteil des Landgerichts Düsseldorf vom 07.0N012019 (Az. 6 O 236/17) wird für vorbehaltlos erklärt.
Der Beklagte hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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