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8 KLs 8/21•Landgericht Düsseldorf, 2022-04-01, 8 KLs 8/21
8 KLs 8/21Kantonsgericht01.04.2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-01
Aktenzeichen: 8 KLs 8/21
ECLI: ECLI:DE:LGD:2022:0401.8KLS8.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen Vergewaltigung, schweren sexuellen Übergriffs und wegen sexuellen Übergriffs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
drei Jahren
verurteilt.
Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, soweit er verurteilt wurde. Im Umfang seines Freispruchs fallen die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last.
Der Angeklagte trägt ferner die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin K4.
Die übrigen Nebenklägerinnen tragen ihre notwendigen Auslagen selbst.
Angewendete Vorschriften: §§ 177 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1, Abs. 6 Nr. 1, 53 StGB.
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