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12 O 49/22•Landgericht Düsseldorf, 2022-03-30, 12 O 49/22
12 O 49/22Kantonsgericht30.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-30
Aktenzeichen: 12 O 49/22
ECLI: ECLI:DE:LGD:2022:0330.12O49.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Antragsgegner darf die Vollstreckung des Antragstellers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, es sei denn, der Antragsteller leistet vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Tatbestand:
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