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9 O 257/21•Landgericht Düsseldorf, 2022-01-19, 9 O 257/21
9 O 257/21Kantonsgericht19.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-19
Aktenzeichen: 9 O 257/21
ECLI: ECLI:DE:LGD:2022:0119.9O257.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger Deckungsschutz für das gerichtliche Verfahren II. Instanz vor dem OLG Stuttgart zum Aktenzeichen 22 U 890/21 im Zusammenhang mit dem Erwerb des Fahrzeuges Mercedes ML 350 BT 4M, FIN: WDC1660241A606258, vom 15.06.2017 zu einem Kaufpreis in Höhe von 53.100 Euro zu gewähren.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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