Landgericht Düsseldorf, 2022-01-03, 25 OH 6 u. 19-68/18

25 OH 6 u. 19-68/18Kantonsgericht03.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 25 OH 6 u. 19-68/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-01-03

Aktenzeichen: 25 OH 6 u. 19-68/18

ECLI: ECLI:DE:LGD:2022:0103.25OH6U19.68.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde des beteiligten Notars gegen den Beschluss der 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 02.08.2019 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Notar angewiesen wird, die Kosten für die Beurkundung der Urkunden Nr. 1927/15 von 22.12.2015 und Nr. 322/2016 v. 04.03.2016 jeweils nach Maßgabe des § 93 Abs. 1 Satz 1 GNotKG einheitlich abzurechnen.

Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Etwaige den Kostenschuldnerinnen im Beschwerdeverfahren entstandene notwendige außergerichtliche Kosten trägt die Landeskasse des Landes Nordrhein-Westfalen.

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