Landgericht Düsseldorf, 2021-12-02, 14c O 70/21

14c O 70/21Kantonsgericht02.12.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 14c O 70/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-12-02

Aktenzeichen: 14c O 70/21

ECLI: ECLI:DE:LGD:2021:1202.14C.O70.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14 c. Zivilkammer

Tenor

In dem einstweiligen Verfügungsverfahrengegen

wird gemäß § 319 ZPO das Urteil vom 02.12.2021 wegen eines offenkundigen Schreibversehens dahingehend berichtigt, dass auf der Seite 5 im 2. Absatz der letzte Satz des Urteils

"Dabei ist die Antragsgegnerin zu 2) für die Website verantwortlich, auf der der Akkustaubsauger angeboten wird, während die Antragsgegnerin zu 2) unmittelbare Anbieterin ist."

wie folgt abgeändert wird:

"Dabei ist die Antragsgegnerin zu 2) für die Website verantwortlich, auf der der Akkustaubsauger angeboten wird, während die Antragsgegnerin zu 1) unmittelbare Anbieterin ist."

Düsseldorf, 19.01.202214 c. Zivilkammer

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