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22 S 77/2123•Landgericht Düsseldorf, 2021-10-25, 22 S 77/2123
22 S 77/2123Kantonsgericht25.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-25
Aktenzeichen: 22 S 77/2123
ECLI: ECLI:DE:LGD:2021:1025.22S77.2123.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 14.01.2021 (Aktenzeichen: 23 C 315/20) abgeändert und die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag i.H.v. 556,00 € nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.09.2020 zu zahlen und den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten seines Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt I, Kanzlei B in Wiesbaden, i.H.v. 143,84 € freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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