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2b O 154/20•Landgericht Düsseldorf, 2021-08-18, 2b O 154/20
2b O 154/20Kantonsgericht18.08.2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-18
Aktenzeichen: 2b O 154/20
ECLI: ECLI:DE:LGD:2021:0818.2B.O154.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2 b. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 22.944,45 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 06.06.2020 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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