Landgericht Düsseldorf, 2021-06-08, 9 O 232/20

9 O 232/20Kantonsgericht08.06.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 9 O 232/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-06-08

Aktenzeichen: 9 O 232/20

ECLI: ECLI:DE:LGD:2021:0608.9O232.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages leistet.

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