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1 Ks 28/20•Landgericht Düsseldorf, 2021-03-19, 1 Ks 28/20
1 Ks 28/20Kantonsgericht19.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-19
Aktenzeichen: 1 Ks 28/20
ECLI: ECLI:DE:LGD:2021:0319.1KS28.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Große Strafkammer – Schwurgericht –
Der Angeklagte ist der versuchten gefährlichen Körperverletzung inTateinheit mit Körperverletzung schuldig.
Er wird zu einer Freiheitsstrafe von
drei Jahren und zehn Monaten
verurteilt.
Die Sicherungsverwahrung des Angeklagten wird angeordnet.
Der von der Nebenklägerin wegen der Tat vom 4. Juli 2020 gegen den Angeklagten geltend gemachte Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld ist dem Grunde nach gerechtfertigt. Im Übrigen wird von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag abgesehen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und hat der Nebenklägerin die ihr entstandenen notwendigen Auslagen – auch hinsichtlich des Adhäsionsverfahrens – zu erstatten.
Angewendete Vorschriften: §§ 223, 224, 22, 23, 66 StGB
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