Landgericht Düsseldorf, 2020-12-16, 2a O 206/20

2a O 206/20Kantonsgericht16.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2a O 206/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-12-16

Aktenzeichen: 2a O 206/20

ECLI: ECLI:DE:LGD:2020:1216.2A.O206.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2 a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf

Tenor

Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Antragstellerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn die Antragsgegnerinnen nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

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