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017 KLs-20 Js 11687/17-14/19•Landgericht Düsseldorf, 2020-11-23, 017 KLs-20 Js 11687/17-14/19
017 KLs-20 Js 11687/17-14/19Kantonsgericht23.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-23
Aktenzeichen: 017 KLs-20 Js 11687/17-14/19
ECLI: ECLI:DE:LGD:2020:1123.017KLS20JS11687.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. große Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf
Der Angeklagte wird wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Freiheitsstrafe von
einem Jahr und sechs Monaten
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Aufgrund einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung gilt für den Fall der Vollstreckung von dieser Freiheitsstrafe ein Monat als vollstreckt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften: §§ 263 Abs. 1, Abs. 3 S. 2 Nr. 1 Alt. 1, 27, 49 Abs. 1, 56 StGB
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