Landgericht Düsseldorf, 2020-11-23, 017 KLs-20 Js 11687/17-14/19

017 KLs-20 Js 11687/17-14/19Kantonsgericht23.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 017 KLs-20 Js 11687/17-14/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-23

Aktenzeichen: 017 KLs-20 Js 11687/17-14/19

ECLI: ECLI:DE:LGD:2020:1123.017KLS20JS11687.1.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. große Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Freiheitsstrafe von

einem Jahr und sechs Monaten

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Aufgrund einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung gilt für den Fall der Vollstreckung von dieser Freiheitsstrafe ein Monat als vollstreckt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften: §§ 263 Abs. 1, Abs. 3 S. 2 Nr. 1 Alt. 1, 27, 49 Abs. 1, 56 StGB

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