Landgericht Düsseldorf, 2020-11-02, 22 S 136/20233

22 S 136/20233Kantonsgericht02.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 22 S 136/20233 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-02

Aktenzeichen: 22 S 136/20233

ECLI: ECLI:DE:LGD:2020:1102.22S136.20233.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19.03.2020 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (Az. 233 C 46/19) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.291,34 € nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.11.2018 zu zahlen und sie von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 201,71 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen und die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin zu 51 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 49 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien bleibt jeweils nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des anderen Teils durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der andere Teil vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.