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12 S 2/1913 C 122/18Amtsgericht Düsseldorf•Landgericht Düsseldorf, 2020-10-21, 12 S 2/1913 C 122/18Amtsgericht Düsseldorf
12 S 2/1913 C 122/18Amtsgericht DüsseldorfKantonsgericht21.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-21
Aktenzeichen: 12 S 2/1913 C 122/18Amtsgericht Düsseldorf
ECLI: ECLI:DE:LGD:2020:1021.12S2.1913C122.18A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 18.04.2019 (Az. 13 C 122/18) aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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