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2a O 127/19•Landgericht Düsseldorf, 2020-09-30, 2a O 127/19
2a O 127/19Kantonsgericht30.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-30
Aktenzeichen: 2a O 127/19
ECLI: ECLI:DE:LGD:2020:0930.2A.O127.19.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
I.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.982,14 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.02.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
III.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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