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12 O 160/20•Landgericht Düsseldorf, 2020-09-09, 12 O 160/20
12 O 160/20Kantonsgericht09.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-09
Aktenzeichen: 12 O 160/20
ECLI: ECLI:DE:LGD:2020:0909.12O160.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 13.07.2020 wird mit der Maßgabe bestätigt,
dass die Antragsgegnerin verpflichtet wird, es im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern künftig zu unterlassen, im Falle eines von der Antragsgegnerin annullierten Fluges dem Fluggast auf seine Aufforderung zur Erstattung des Flugpreises diese abzulehnen und den Verbraucher zum Zwecke der Erstattung an den Vermittler zu verweisen,
wenn dies geschieht wie in der Email vom 09.06.2020 wie folgt:
……………………..
Die Antragsgegnerin trägt auch die weiteren Kosten des Verfahrens.
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