Landgericht Düsseldorf, 2020-09-02, 2a O 11/16

2a O 11/16Kantonsgericht02.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2a O 11/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-02

Aktenzeichen: 2a O 11/16

ECLI: ECLI:DE:LGD:2020:0902.2A.O11.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

III.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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