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2a O 11/16•Landgericht Düsseldorf, 2020-09-02, 2a O 11/16
2a O 11/16Kantonsgericht02.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-02
Aktenzeichen: 2a O 11/16
ECLI: ECLI:DE:LGD:2020:0902.2A.O11.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
III.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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