Landgericht Düsseldorf, 2020-08-27, 16 O 116/17

16 O 116/17Kantonsgericht27.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 16 O 116/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-08-27

Aktenzeichen: 16 O 116/17

ECLI: ECLI:DE:LGD:2020:0827.16O116.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 22.154,28 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus EUR 9.602,37 seit dem 01.11.2016, aus EUR 9.012,47 seit dem 25.11.2016 und aus EUR 3.539,54 seit dem 21.02.2017 sowie weitere EUR 865 (netto) vorgerichtliche Mahnkosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.05.2017 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 22 % und die Beklagte zu 78 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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