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21 O 225/19•Landgericht Düsseldorf, 2020-07-10, 21 O 225/19
21 O 225/19Kantonsgericht10.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-10
Aktenzeichen: 21 O 225/19
ECLI: ECLI:DE:LGD:2020:0710.21O225.19.00
Dokumenttyp: Vorbehaltsurteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Die Beklagten werden wie Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 3.208.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 3.000.000,00 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Den Beklagten wird die Ausführung ihrer Rechte im Nachverfahren vorbehalten.
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