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2b O 254/18•Landgericht Düsseldorf, 2020-06-24, 2b O 254/18
2b O 254/18Kantonsgericht24.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-24
Aktenzeichen: 2b O 254/18
ECLI: ECLI:DE:LGD:2020:0624.2B.O254.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2 b. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Nebenintervention. Diese trägt die Nebenintervenientin selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages.
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