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11 O 272/16•Landgericht Düsseldorf, 2020-06-02, 11 O 272/16
11 O 272/16Kantonsgericht02.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-02
Aktenzeichen: 11 O 272/16
ECLI: ECLI:DE:LGD:2020:0602.11O272.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.373,65 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.04.2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 95 % und die Beklagte 5 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für den Kläger nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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