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2a O 50/15•Landgericht Düsseldorf, 2020-05-20, 2a O 50/15
2a O 50/15Kantonsgericht20.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-20
Aktenzeichen: 2a O 50/15
ECLI: ECLI:DE:LGD:2020:0520.2A.O50.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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