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13 O 464/16•Landgericht Düsseldorf, 2020-04-29, 13 O 464/16
13 O 464/16Kantonsgericht29.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-29
Aktenzeichen: 13 O 464/16
ECLI: ECLI:DE:LGD:2020:0429.13O464.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Der Beklagte zu 3. wird verurteilt, an den Kläger 123.271,67 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 121.187,27 EUR seit dem 08.10.2013 und aus 2.084,40 EUR seit dem 27.11.2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte zu 2. wird verurteilt, an den Kläger 14.944,83 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 14.079,83 EUR seit dem 02.09.2013 und aus 865 EUR seit dem 11.01.2019 zu zahlen.
Der Beklagte zu 1. wird verurteilt, an den Kläger 11.566,31 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 10.761,11 EUR seit dem 02.09.2013 und aus 805,20 EUR seit dem 11.01.2019 zu zahlen.
Der Beklagte zu 1. trägt 7% der Kosten des Rechtsstreits. Der Beklagte zu 2. trägt 10% der Kosten des Rechtsstreits. Der Beklagte zu 3. trägt 83% der Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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