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2a O 162/19•Landgericht Düsseldorf, 2020-02-19, 2a O 162/19
2a O 162/19Kantonsgericht19.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-19
Aktenzeichen: 2a O 162/19
ECLI: ECLI:DE:LGD:2020:0219.2A.O162.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2 a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland ohne Zustimmung des Klägers oder einer seiner Mitglieder ihre Produkte, nämlich Leitern, unter Verwendung des Kennzeichens „TÜV“ anzubieten oder anbieten zu lassen und/oder zu bewerben oder bewerben zu lassen,
wenn dies geschieht wie aus der Anlage K 1 ersichtlich.
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