Landgericht Düsseldorf, 2020-02-17, 35 O 111/19

35 O 111/19Kantonsgericht17.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 35 O 111/19 — Versäumnisurteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-17

Aktenzeichen: 35 O 111/19

ECLI: ECLI:DE:LGD:2020:0217.35O111.19.00

Dokumenttyp: Versäumnisurteil

Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beklagten gegenüber dem Kläger keine Zahlungsansprüche in Höhe von 14.222,88 € (48 Monate á 249,00 € zzgl. USt.) aus einem vermeintlichen Folgevertrag vom 0.0.0000, Vertragsnummer N01 (Vertragspartner: Z.) zustehen.

Die Beklagte wird zudem verurteilt, an den Kläger vorprozessuale Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 865,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28. Januar 2020 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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