Landgericht Düsseldorf, 2019-10-02, 12 O 25/19

12 O 25/19Kantonsgericht02.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 25/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-10-02

Aktenzeichen: 12 O 25/19

ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:1002.12O25.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Aschersleben vom 07.11.2018 (Geschäftsnr.: 18-1460074-1-0) wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 201,71 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.09.2018 zu zahlen. Im Übrigen wird der Vollstreckungsbescheid aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits, mit Ausnahme der Kosten der Verweisung, die die Klägerin zu tragen hat.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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