022 Ns 46/19•Landgericht Düsseldorf, 2019-09-27, 022 Ns 46/19
Landgericht Düsseldorf, 2019-09-27, 022 Ns 46/19
022 Ns 46/19Kantonsgericht27.09.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 022 Ns 46/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-09-27
Aktenzeichen: 022 Ns 46/19
ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:0927.022NS46.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Berufungsstrafkammer
Tenor
Die Berufung der Angeklagten wird verworfen.
Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben.
Die Angeklagte wird wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 30,00 € verurteilt.
Die Angeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens und ihre eigenen notwendigen Auslagen.
§ 263 Abs. 1 StGB
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