3 KLs 2/19•Landgericht Düsseldorf, 2019-09-11, 3 KLs 2/19
Landgericht Düsseldorf, 2019-09-11, 3 KLs 2/19
3 KLs 2/19Kantonsgericht11.09.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 3 KLs 2/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-09-11
Aktenzeichen: 3 KLs 2/19
ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:0911.3KLS2.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte XY wird wegen tateinheitlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des Diebstahls in zwei Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
f ü n f J a h r e n
verurteilt.
Gegen den Angeklagten XY wird die Einziehung eines Geldbetrages in Höhe von 108.460,00 Euro angeordnet.
Die gegen den Angeklagten XY in den Niederlanden vollzogene Auslieferungshaft ist im Verhältnis 1:1 anzurechnen.
Der Angeklagte XY trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewandte Vorschriften:
§§ 242 Abs. 1 und 2, 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2, 308 Abs. 1, 22, 23, 25 Abs. 2, 52, 53, 73, 73c StGB.
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