Landgericht Düsseldorf, 2019-09-11, 3 KLs 2/19

3 KLs 2/19Kantonsgericht11.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 3 KLs 2/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-09-11

Aktenzeichen: 3 KLs 2/19

ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:0911.3KLS2.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte XY wird wegen tateinheitlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des Diebstahls in zwei Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

f ü n f J a h r e n

verurteilt.

Gegen den Angeklagten XY wird die Einziehung eines Geldbetrages in Höhe von 108.460,00 Euro angeordnet.

Die gegen den Angeklagten XY in den Niederlanden vollzogene Auslieferungshaft ist im Verhältnis 1:1 anzurechnen.

Der Angeklagte XY trägt die Kosten des Verfahrens.

Angewandte Vorschriften:

§§ 242 Abs. 1 und 2, 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2, 308 Abs. 1, 22, 23, 25 Abs. 2, 52, 53, 73, 73c StGB.

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