Landgericht Düsseldorf, 2019-08-30, 39 O 37/17

39 O 37/17Kantonsgericht30.08.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 39 O 37/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-08-30

Aktenzeichen: 39 O 37/17

ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:0830.39O37.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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