1 O 373/16•Landgericht Düsseldorf, 2019-07-04, 1 O 373/16
Landgericht Düsseldorf, 2019-07-04, 1 O 373/16
1 O 373/16Kantonsgericht04.07.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 1 O 373/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-04
Aktenzeichen: 1 O 373/16
ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:0704.1O373.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 14.280,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.01.2017 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorprozessuale Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 995,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.01.2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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