36 O 21/18•Landgericht Düsseldorf, 2019-05-31, 36 O 21/18
Landgericht Düsseldorf, 2019-05-31, 36 O 21/18
36 O 21/18Kantonsgericht31.05.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 36 O 21/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-05-31
Aktenzeichen: 36 O 21/18
ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:0531.36O21.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, zu Gunsten der Klägerin für das Bauvorhaben C, D Allee 13-17 in E zu dem Generalunternehmervertrag zwischen der Klägerin und der Beklagten vom 27.06.2014 Sicherheit gemäß § 648a Abs. 1 BGB (alte Fassung) in Höhe von 2.588.960,48 € zu leisten, wobei die Wahl des Sicherungsmittels gemäß § 648a Abs. 2 BGB (alte Fassung) i.V.m. § 232 BGB in das Ermessen der Beklagten gestellt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 7% und der Beklagten zu 93% auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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