23 O 367/17•Landgericht Düsseldorf, 2019-02-06, 23 O 367/17
Landgericht Düsseldorf, 2019-02-06, 23 O 367/17
23 O 367/17Kantonsgericht06.02.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 23 O 367/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-06
Aktenzeichen: 23 O 367/17
ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:0206.23O367.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil der Kammer vom 11.07.2018 (Az. 23 O 367/18) wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass die Feststellung der Erledigung des Rechtsstreits im Übrigen entfällt.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil der Kammer vom 11.07.2018 (Az. 23 O 367/18) darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
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