Landgericht Düsseldorf, 2019-02-06, 23 O 367/17

23 O 367/17Kantonsgericht06.02.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 23 O 367/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-06

Aktenzeichen: 23 O 367/17

ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:0206.23O367.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 11.07.2018 (Az. 23 O 367/18) wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass die Feststellung der Erledigung des Rechtsstreits im Übrigen entfällt.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil der Kammer vom 11.07.2018 (Az. 23 O 367/18) darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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