1 O 132/17•Landgericht Düsseldorf, 2019-01-29, 1 O 132/17
Landgericht Düsseldorf, 2019-01-29, 1 O 132/17
1 O 132/17Kantonsgericht29.01.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 1 O 132/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-01-29
Aktenzeichen: 1 O 132/17
ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:0129.1O132.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 5.125,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.12.2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 71 % und der Kläger zu 29 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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