Landgericht Düsseldorf, 2018-10-24, 12 O 101/18

12 O 101/18Kantonsgericht24.10.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 101/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-10-24

Aktenzeichen: 12 O 101/18

ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:1024.12O101.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt,

I.

es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr

für das Produkt „N Pizzateig Backmischung“ mit der Angabe

„Low Carb“

zu werben und dies geschieht wie aus der Anlage K 3 ersichtlich;

II.

an den Kläger 178,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.05.2018 zu zahlen.

Dem Beklagten werden für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das unter Ziff. I titulierte gerichtliche Verbot als Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,00 EUR.

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