Landgericht Düsseldorf, 2018-09-27, 14e O 72/16

14e O 72/16Kantonsgericht27.09.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 14e O 72/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-09-27

Aktenzeichen: 14e O 72/16

ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:0927.14E.O72.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14 e. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 13.367,42 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 11.062,63 EUR seit dem 20.05.2016 sowie aus 2.304,79 EUR seit dem 27.12.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.029,35 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.05.2016 zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagte 68 Prozent und der Kläger 32 Prozent zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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