Landgericht Düsseldorf, 2018-07-12, 4a O 36/18

4a O 36/18Kantonsgericht12.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 36/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-07-12

Aktenzeichen: 4a O 36/18

ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:0712.4A.O36.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens trägt die Verfügungsklägerin.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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