2b O 231/16•Landgericht Düsseldorf, 2018-03-20, 2b O 231/16
Landgericht Düsseldorf, 2018-03-20, 2b O 231/16
2b O 231/16Kantonsgericht20.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2b O 231/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-20
Aktenzeichen: 2b O 231/16
ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:0320.2B.O231.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2 b. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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