Landgericht Düsseldorf, 2018-03-20, 2b O 231/16

2b O 231/16Kantonsgericht20.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2b O 231/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-20

Aktenzeichen: 2b O 231/16

ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:0320.2B.O231.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2 b. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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