4c O 8/17•Landgericht Düsseldorf, 2018-03-08, 4c O 8/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4c O 8/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-08
Aktenzeichen: 4c O 8/17
ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:0308.4C.O8.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4c. Zivilkammer
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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