Landgericht Düsseldorf, 2018-02-09, 7 O 212/16

7 O 212/16Kantonsgericht09.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 7 O 212/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-02-09

Aktenzeichen: 7 O 212/16

ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:0209.7O212.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 17.639,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.11.2016 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeugs W Golf Style 1.6l TDI mit der Fahrgestellnummer WVWZZZ1KZCP077243.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.100,51 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.09.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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