Landgericht Düsseldorf, 2018-02-07, 25 T 770/17

25 T 770/17Kantonsgericht07.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 25 T 770/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-02-07

Aktenzeichen: 25 T 770/17

ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:0207.25T770.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 14. August 2017 den Betroffenen in seinen Rechten verletzt hat.

Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Die dem Betroffenen zur Rechtsverfolgung notwendig entstandenen Kosten sämtlicher Instanzen werden dem Antragsteller auferlegt.

Der Gegenstand des Beschwerdeverfahrens beträgt 5.000,00 €.

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